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 Gutachtung 

Ein Sachverständiger...

... ist JEDE natürliche Person, welche sich zu einem AMTE, zu einer KUNST, zu einem GEWERBE oder HANDWERK öffentlich bekennt..., dessen Ausführung EIGENE, BESONDERE KENNTNISSE... erfordert.

 

Meine Funktionen als
s
taatlich befugter und beeideter Ziviltechniker (Technischer Notar bzw. Vertreter öffentlichen Glaubens) für Bauingenieurwesen UND allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger (Landesverband Steiermark und Kärnten), erlauben es mir, folgende Tätigkeitsbereiche auszuführen:

 

PRIVATGUTACHTEN

VERWALTUNGSVERFAHREN (Behördenverfahren, u.a. als nicht amtlicher Bausachverständiger des Landes Steiermark)

GERICHTSVERFAHREN

BAUABSCHNITTSprüfungen nach dem BTVG (Bauträgervertragsgesetz)

 

weiters:

SCHIEDSRICHTER

SCHIEDSGUTACHTER

PRIVATGUTACHTEN
BEHÖRDENVERFAHREN
GERICHTSVERFAHREN
zu meinen
eingetragenen FAchgebieten:
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